AGBs der Firma
Ridingstyle – Mountainbike Fahrtechnik
Ridingstyle – Mountainbike Fahrtechnik
Gegenstand des Vertrages:
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, die der Besteller dem Auftragnehmer unter Bezugnahme auf diesen Vertrag erteilt. Die Dienstleistung erstreckt sich auf Fahrschulseminare für das Mountainbike-Fahren.
Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung, die schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Fa. RidingStyle den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Fahrtechnikkurses verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung über die Annahme des Vertrages. Die Bestätigung wird per E-Mail oder schriftlich an den Kunden verschickt.
Angebot:
Sofern die Fa. RidingStyle das Angebot in der abgegebenen Form nicht annehmen kann, erhält der Kunde von der Fa. RidingStyle ein eigenes Angebot, welches der Kunde innerhalb von 10 Tagen annehmen kann. Die Fa. RidingStyle ist an ihr Angebot 10 Tage, ab Zugang des Angebots bei dem Kunden, gebunden. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, kommt der Vertrag nicht zustande.
Vergütung:
Die Vergütung für die von der Fa. RidingStyle erbrachte Leistung ist direkt an die Fa. RidingStyle zu bezahlen. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss und Zugang der Rechnung sofort fällig.
Die Vergütung ist spätestens zwei Wochen vor Antritt des Fahrtechnikkurses fällig.
Rücktritt:
Der Kunde kann jederzeit von der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es gilt die Schriftform des § 126 BGB. Bei einem erfolgten Rücktritt wird die Vergütung dem Kunden unverzüglich zurückerstattet, sofern die Rücktrittserklärung der Fa. RidingStyle bei
1- und 2-Tageskursen, 7 Tage zuvor
3 Tageskurse, 14 Tage zuvor
für mehr als 3 Tageskurse, 3 Wochen zuvor zugegangen ist.
Geht die Rücktrittserklärung nicht bis zu dem vorbezeichneten Zeitpunkt bei dem Veranstalter ein, behält sich der Veranstalter vor, eine Rücktrittsgebühr einzubehalten. Diese beläuft sich auf maximal 75 % der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorbezeichnete Pauschale ist.
Teilnahmebedingungen:
Der Veranstalter benötigt für den Fahrtechnikkurs eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen. Der Veranstalter behält sich daher vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum 7. Tage vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestzahl von fünf Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Kunde die vereinbarte Vergütung unverzüglich zurück erstattet.
Aufhebung des Vertrags wegen höherer Gewalt:
Wird das Seminar infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass das Fahrtechnikseminar unmöglich oder unzumutbar wird, können sowohl die Teilnehmer als auch die Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.
Haftungsausschluss:
Dem Kunden ist bekannt, dass Moutainbikefahren, insbesondere Downhillfahren, eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Verletzungsrisiko in sich birgt. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Firma Ridingstyle nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach bechränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
Teilnahmebedingungen:
Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikseminars erforderlichen Anweisungen vom Seminarleiter oder sonstigen Personal gebunden. Jeder Seminarteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in solchen einem Fall nicht.
Am Fahrtechnikseminar kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluß vom Training.
Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings die
erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen.
Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein
Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.